Ja, eine Veranstalterhaftpflicht ist dringend empfohlen, um Schäden an Personen oder Eigentum abzudecken.
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Je nach Art: Sondernutzung, Lärmschutz, Gastronomieerlaubnis, Sicherheitsauflagen und ggf. GEMA-Anmeldung.
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Stornobedingungen, Haftung, Auf- und Abbauzeiten, Lautstärke-Regelungen und Zusatzkosten prüfen.
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